Aufgaben

Die Aufgaben der Elternvertreter ergeben sich aus dem §19 KiFöG LSA.

 

Das Kuratorium hat die Aufgabe, den Träger zu beraten, und ist von ihm vor grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

  1. die Beratung der Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit,
  2. die Beratung der Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen,
  3. die Anhörung zu Festlegungen der baulichen Beschaffenheit sowie räumlichen und sächlichen Ausstattung,
  4. die Unterstützung der Bemühungen des Trägers um eine ausreichende und qualifizierte personelle Besetzung,
  5. die Beratung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Kostenbeiträgen,
  6. die Beteiligung im Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und
  7. die Information der Eltern.

 

Die nächste Wahl findet im Herbst 2023 statt.